#141 Elterngeld für Selbständige mit Stefanie Lehnes – Chancen und Fallen

Als UnternehmerIn solltest du bei einem Kinderwunsch wegen deiner Selbständigkeit weder auf dein Business noch auf dein Baby verzichten! Stefanie Lehnes zeigt dir in dieser Folge, wie du dein Business während des Elterngeldbezugs weiterführen und trotzdem das Elterngeld bekommen kannst, das dir zusteht.

Shownotes

Links zur Folge:

Stefanie Lehnes elterngeld.business

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Steffi hat eine Mission: Frauen dabei zu unterstützen, Elterngeld in der Selbständigkeit zu beziehen und gleichzeitig das Business weiterzuführen. Aus ihrer Passion heraus hat sie elterngeld.business gegründet – aber auch aufgrund ihrer eigenen Geschichte. 

 

Stefanies Weg zur Elterngeld Beraterin

Seit 2002 ist Stefanie selbständige Unternehmensberaterin im IT-Bereich. Während dieser Zeit hat sie Kinder bekommen. 

Beim ersten Kind im Jahr 2012 ist sie beim Thema Elterngeld  in unzählige Fettnäpfchen getreten. Es war alles andere als glorreich und wurde von einer fetten Rückzahlung gekrönt, weil ihr die Zusammenhänge nicht klar waren: fortlaufende Zahlungen von Kunden, falsche Besteuerung und ja – auch ein wenig Blauäugigkeit im Rausche des bevorstehenden Mutterglücks während der Schwangerschaft. Das kostete ihr ganze 10.000 €, denn das ist die Summe, die Steffi aufgrund ihrer Unwissenheit an das Finanzamt verschenkt hat. 

Leider musste sie während des Prozesses feststellen, dass die offiziellen Ämter nicht nur an ihrem Besten interessiert waren. Vielmehr wurden die Daten, die sie übermittelte, stupide in den Computer eingegeben; Beratung und Unterstützung Fehlanzeige.

Prinzipiell läuft es so ab: Nach dem Antrag folgt ein vorläufiger Bescheid, den man bekommt. Aber erst beim finalen Elterngeldbescheid weiß man, was man tatsächlich an Elterngeld bekommen hätte. Wird mehr ausgezahlt, dann kann es durchaus zu einer weniger erfreulichen Rückzahlung kommen. Hingegen ist es auch möglich, eine Nachzahlung zu erhalten, was Steffi bei Kind Nummer zwei geschafft hat. 


Denn das Elterngeld-Desaster sollte Stefanie bei Kind Nummer zwei nicht mehr passieren! Sie hat ihre Erkenntnisse zusammengetragen und eine Strategie für das Elterngeld entwickelt. Heute unterstützt sie Paare dabei, bis zu 32.000 € Elterngeld zu erhalten. Es lohnt sich also, dieses Thema genauer anzusehen!


Elterngeld ist eine Lohnersatzzahlung

Allein der Fakt, dass Elterngeld offiziell Lohnersatzzahlung genannt wird, ist irreführend. Das lässt viele Selbständige vermuten, dass sie keinen Anspruch darauf haben – schließlich bekommen sie ja keinen Lohn. Dem ist jedoch nicht so.

Das Wording kommt viel aus der Angestellten-Welt, jedoch bedeutet das nicht, dass das Elterngeld nur Angestellten vorbehalten ist. Im Gegenteil. Es deckt die Minimalkosten und ermöglicht UnternehmerInnen, das Business am Laufen zu behalten. 

 

Der richtige Ansatz für Elterngeld bei Selbständigen 

Durch ein Kind soll dein Business, das du dir höchstwahrscheinlich mit viel Herzensblut aufgebaut hast, nicht von heute auf morgen aufhören zu existieren. Es sollte ein Weg gefunden werden, wie die Arbeitsabläufe weiterlaufen ohne, dass die Kunden danach weg sind und du wieder bei null anfangen musst. Oft fallen Selbständige hier wieder in das Angestellten-Denken zurück und meinen, mit der Beantragung des Elterngeldes habe ich sich die Sache erledigt.

Dem ist aber nicht so. Du möchtest dein Business erhalten und gleichzeitig die Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen, oder? Und das ist dein gutes Recht! Auch du als Selbständige:r kannst Elterngeld beziehen!

Wie geht das? Indem du die Regeln, die existieren, auf dein Business adaptierst. Stefanie nennt das eine Elterngeld-Strategie. Dazu benötigst du verschiedene Elterngeld relevante Zahlen aus deinem Unternehmen. Deine Zahlen zu kennen ist die Basis dafür. 

Als UnternehmerIn hast du Einfluss auf deinen Umsatz. Du kannst ihn skalieren. Abhängig von deiner Situation kannst du bewusst für mehr Umsatz sorgen oder eben für weniger. Das ist ein Teil der Strategie. Du passt deinen Umsatz also an deine Babypläne an. Das ist deine ganz eigene, auf dein Unternehmen angepasste Strategie. Diese kann niemals die gleiche sein wie die von anderen Selbständigen. 

Frage also nicht die Tochter von Tante Gertrude um Rat, weil sie schon einmal Elterngeld als Selbständige bezogen hat, sondern sehe dir deinen Fall individuell an und binde Aspekte wie Umsatz, Branche, Kundenanzahl, Pläne während des Elterngeldbezugs etc. gesamt betrachtend ein.

Der Elterngeldbezug ist ein hochkomplexes, unternehmerisches Unterfangen. Wenn du das verstehst, bist du für das Weitere offen. Dann wird alles einfacher – und sogar gut.

In welchem Zeitraum solltest du dein Elterngeld strategisch planen? 

Die Elterngeldhöhe ist unabhängig davon, für welches Kind du es beziehst. Ob es dein erstes, zweites, drittes … Kind ist, spielt keine Rolle.

Was hingegen entscheidend für das Elterngeld ist, ist der Bemessungszeitraum. Deine Berechnungsgrundlage ist das Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes. Dies ist der eklatanteste Unterschied zum Angestelltenverhältnis, bei dem die Bemessungsgrundlage 12 Monate vor Geburt ist.

Gut zu wissen ist hier, dass der Gründungszuschuss keine Einkunft ist! Gründungsjahre sind keine Verschiebetatbestände!

Es gibt zwar die Möglichkeit, diesen Bemessungszeitraum zu verschieben, aber dafür braucht es bestimmte Gründe wie z. B. Krankheit während der Schwangerschaft. 

Wenn du bereits Kinder bekommen hast und der Bemessungszeitraum in die Zeit fällt, in der du Mutterschutzleistungen bezogen hast, so wird das Jahr davor für die Bemessungsgrundlage herangezogen. Hast du auch da Leistungen bezogen, zählt das Jahr davor usw. bis man an einem Jahr oder einem Zeitraum angelangt ist mit Einkünften.

Dieses Verschieben ist jedoch freiwillig. Du hast die Zügel in der Hand und kannst selbst entscheiden, was du in solchen Fällen als Bemessungsgrundlage heranziehen möchtest. Die offiziellen Stellen helfen dir bei dieser Entscheidung leider nicht und beraten auch nicht. Sie nehmen die Zahl, die du in den Antrag einträgst. Die Entscheidung für die Bemessungsgrundlage triffst nur du allein.

Nach der Einreichung des Elterngeldantrags wird dieser geprüft, woraufhin du den finalen Bescheid erhältst. Das kann in einer Nachzahlung oder Rückerstattung enden. 

 

Elternzeit und Elterngeld haben nichts miteinander zu tun

Ein kleiner Augenöffner an dieser Stelle: Elternzeit und Elterngeld haben überhaupt nichts miteinander zu tun. 

Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt werden, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Dieses Gesetz gibt es für Selbständige jedoch nicht. Als Selbständige:r kannst du dir zwar selbst Elternzeit genehmigen, aber es hat keine Auswirkungen für dich. Elternzeit ist für Selbständige irrelevant.

Elterngeld ist das, was man in Elternzeit als Leistung beantragt, um Zahlungen zu erhalten. Du kannst zum Beispiel eine Elternzeit von drei Jahren haben und Elterngeld für ein Jahr beantragen. 

Wenn du vorhast, dich während deiner Elternzeit selbständig zu machen, darfst du hier genauer hinsehen. Es ist sinnvoll, deinen Bemessungszeitraum für das Elterngeld bis zu deinem Vollzeit-Job vorzuverschieben, denn ansonsten kann es weh tun. Stefanie empfiehlt in so einem Fall, im Business erst richtig Gas zu geben, Geld zu verdienen, den Umsatz hochzutreiben und dann ein Kind zu bekommen. 

Der Mindestsatz des Elterngeldes liegt immer bei 300 € pro Monat. Selbst, wenn du weiter arbeitest und viel verdienst. Auf die 300 € hast du Anspruch. Der Höchstsatz beträgt 1800 €. Doch auch hier liegt noch viel verborgen und als Paar kann hier unter Umständen noch einiges mehr rausgeholt werden.

 

Tipp: Lege dir wenn möglich vor der Schwangerschaft einen Geldpuffer an. Es kann immer etwas dazwischenkommen oder die Auszahlungen der Beträge können sich verzögern.

 

Stefanies Organisation von Business und Familie

Steffie wurde in eine sehr klassische Familie hineingeboren, was das Mindset betrifft: Die Mutter war zu Hause, der Vater arbeiten.

Das war ihr gesellschaftlich vorgegebenes Bild ummantelt von der Mutter-Bubble. Während des Jahres der Elternzeit wurde ihr langweilig und sie wusste nicht, was sie mit sich anfangen sollte. Sie versuchte sich im Backen, obwohl sie das eigentlich gar nicht mag. Aber sie dachte, dass sie als Mama, die daheim ist, alles schön dekorieren und Kuchen in Form von Raupe Nimmersatt backen musste, denn alles andere wäre unter Stefanies Niveau gewesen.

Es kam ein Punkt, an dem sie jedoch merkte: Das geht so nicht. Es erfüllt weder meine Bedürfnisse noch Interessen”. Sie war nur noch im Funktionier-Modus. Heute gibt sie ganz ehrlich zu, dass sie ein Mum-Burnout hatte.

Die Pandemie war dann ein Brennpunkt, denn Steffie kümmerte sich allein um die Kindererziehung und arbeitete gleichzeitig von zu Hause aus. Irgendwann hat es dann geknallt und ihr wurde klar, dass es nicht so weitergehen konnte. Also suchte sie mit ihrem Mann nach einer Lösung.

Diese implizierte, dass erst einmal weniger Geld da war. Sie rät jedem Paar, sich zusammenzusetzen und in dieser Hinsicht einen Realitätscheck durchzuführen. Heute lösen Stefanie und ihr Mann den Alltag so, dass sie die Aufgaben aufteilen, sich abwechseln und jede:r das tut, was er/sie am besten kann. Die Dinge dürfen neu gedacht und gestaltet werden.

Wichtig ist auch, dass du dir eingestehen darfst, wenn das Mamasein vielleicht doch nicht so ist, wie du es dir vorgestellt hast. Der Business-Familien-Alltag ist eben nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen. Jede:r ist einmal genervt, wird forsch oder bricht in Tränen aus. Das ist völlig in Ordnung. 

Stefanie gibt mit auf den Weg, dass es ebenfalls total normal ist, an sich zu zweifeln. Wir alle tun das. Es kommt ein Punkt, an dem du alles infrage stellst, was du bisher gemacht hast. Nimm dieses Gefühl an, suhle dich vielleicht sogar in Selbstmitleid, aber sei dir gewiss: Das ist der Punkt, an dem du danach relativ schnell einen Gang höher schalten wirst.

Denke daran, dich selbst zu feiern. Mache vielleicht sogar eine Story auf Instagram, in der du einen kleinen oder großen Erfolg teilst und kommunizierst, dass du dich selbst feierst. Du darfst das aussprechen. 

 

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