Blogparade: Wurde Dein Kind am vET geboren ? (zum aktuellen Schiedspruch der Ausschlusskriterien für Hausgeburten)

Die Situation der Hebammen in Deutschland ist ja nun ein Drama in einer mittlerweile kaum enden wollenden Zahl an Akten. Da glaubte man – ich – fast, schlimmer geht nimmer.

Und dann kommt ganz aktuell dieser Schiedspruch:

Die Schiedsstelle hat Ausschlusskriterien für Hausgeburten festgelegt, beispielsweise die Überschreitung des errechneten Geburtstermins um mehr als 3 Tage. Der Deutsche Hebammen Verband führt dazu aus:

Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse. Auch haftungsrechtlich sind die Konsequenzen vermutlich weitreichend – eine Hausgeburt durchzuführen würde dann in den meisten Fällen als grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme gewertet werden können.“

Sprich, Arzt und Hebamme dürfen eigentlich rechtlich abgesichert keine Hausgeburt mehr bei einer Abweichung von 3 Tagen vom Termin zulassen ? Ernsthaft ???

Ich selbst habe drei Kinder, davon sind zwei per Hausgeburt geboren.

Eines per Sectio eine gute Woche vor Termin. Bei Kind 1 dauerte es lange, bis es auf dieser Welt „ankam“, es war lange Zeit gefühlt „auf der Hut“, wirkte immer so ein bißchen „ins Leben geworfen“. Kind 2 und 3 bestimmten ihren Geburtszeitpunkt vollständig selbst. Beide sind reif geboren, und sie waren von Anfang an „zuhause“ auf dieser Welt. Natürlich kann das kompletter Zufall sein. Vielleicht aber auch nicht. Nach der Lektüre von Odent („Es ist nicht egal, wie wir geboren werden“) und all dem, was ich inzwischen weiß, glaube ich nicht an kompletten Zufall. Ist aber auch egal – denn so, wie Kind 2 und 3 geboren wurden, sollen Kinder in Deutschland künftig wohl nicht mehr geboren werden:

Bei beiden Kindern machte ich die Vorsorgeuntersuchungen abwechselnd bei Hebamme und Frauenarzt und fühlte mich mit dieser Kombination sehr wohl.

Bei Kind 2 hatte ich zuvor einen Zyklus von der Präzision eines Schweizer Uhrwerks. Ich wusste zudem den Zeugungszeitpunkt ganz genau. Damit haben wir den voraussichtlichen Entbindungstermin selbst auf den 30.4.2010 berechnet. Der Frauenarzt datierte den vET relativ schnell um 8 Tage vor, auf den 22.4., aufgrund der Größenwerte des Kindes. Der vET bzw. das „Alter“ des Ungeborenen wird aufgrund des Verhältnisses diverser Werte berechnet, vorrangig der Oberschenkellänge des Fötus. Meiner Argumentation, dass die große Schwester ebenfalls groß sei und vor allem lange Beine habe und meine Kinder größentechnisch wohl eher dem mich um 30 cm überragenden Papa nachschlagen, wollte der Arzt nicht recht folgen. Ok. Gespräch mit den Hebammen im Geburtshaus, alles entspannt, schliesslich gibt es ja ohnehin wenigstens 14 Tage „Karenz“. – Ja, so war das damals noch. – Um den –vordatierten! – vET des Arztes, den 22.4. , wurde dieser auf einmal dann etwas unentspannter, hatte es doch per 1. April 2010 eine Änderung gegeben, wonach nun schon nach 7 Tagen eingeleitet werden solle statt nach 14. Ich war recht erstaunt – hatte sich doch gefühlt außer dem Tag nichts geändert, und ich glaube, mein Baby hatte keine Versichertenkarte im Bauch… Naja, ich ging dann irgendwann nur noch zu den Hebammen, weil mir und vor allem dem Baby das dann ab dem 22.4. angesetzte tägliche CTG zu sehr zusetzte. Errechnet hatten wir ja wie gesagt den 30.4. Geboren wurde Kind 2 im häuslichen Badezimmer nach langen Wehen am 1.5. um 1.51 Uhr 😉

Bei Kind 3 waren Zyklus etc. nicht so klar, wir hatten dann den Termin grob auf den 3.9.2013 berechnet. Mir war an diesem Tag allerdings schon ganz klar: heute kommt kein Baby. Die nächsten Tage kündigte er sich langsam an. Geboren wurde unser Kleinster im Geburtspool am Nachmittag des 7.9., also vier Tage später. Vier Tage !! Das soll also heute gar nicht mehr zulässig sein?

Meine eigene Geburt sowie die meiner Schwester wurden übrigens 14 Tage nach Termin eingeleitet. Meine Mutter wurde etwas mehr als vier Wochen nach „Termin“ geboren.

Ich glaube schon nicht daran, dass eine Schwangerschaft immer normgenau auf den Tag 40 Wochen brauchen soll und keine Stunde mehr oder weniger. Noch weniger glaube ich daran, dass die Terminfindung immer zu 200% richtig ist – weil eben vielen Frauen ihr Zyklus doch gar nicht soo genau bekannt ist oder es Abweichungen durch hormonelle Verhütung gibt etc. Und man schlicht und ergreifend das Zeugungsdatum manchmal auch nicht sooo genau festlegen kann – und die fruchtbare Zeit geht nun mal in jedem Zyklus über mehrere Tage – mehr als drei auf alle Fälle…

Hinzu kommt das eigene Gespür. Brauchte ich in der ersten Schwangerschaft noch relativ viel Bestätigung durch Arzt, Untersuchung, Ultraschall und Co,, entwickelte ich in der folgenden Schwangerschaft ein recht genaues Gefühl dafür, was im Einzelnen da so mit mir, meinem Körper und dem Baby los war. Ich erlebte das Baby schon vor der Geburt als kompetent, und es entschied selbst, wann ein geeigneter Zeitpunkt war, auf die Welt zu kommen, und es war gut so. In der dritten Schwangerschaft setzte sich das so fort.

Meine Hebamme habe ich in dieser Zeit immer als unterstützende Kraft erlebt, als bestätigende Größe, als jemanden, der mich in dem Vertrauen in das Leben unterstützt und bestärkt hat und damit immer richtig lag.

Und mit all diesem Sein und Erleben bin ich nicht alleine, das weiß ich….

Klar auch weiterhin: diese ganze Problematik betrifft nicht nur Hausgeburten und Hausgeburtshebammen, sondern alle Hebammen. „Nur“ die begleiteten Hausgeburten werden mit der aktuellen Regelung quasi ganz abgeschafft.

Mehr denn je gilt nun: bitte engagiert Euch, z.B. bei MotherHood e.V., zeigt Gesicht für Eure Hebammen hier, sucht Euren regionalen MotherHood-Verband z.B. auf Facebook, schreibt Eure Krankenkassen und Eure Abgeordneten an.

Für eine selbstbestimmte Geburt!

Wie war das bei Euch ? Kamen Eure Kinder alle zum Termin ? Wie empfindet Ihr diese drei Tage ?? Hättet Ihr Euch da im Rahmen Eurer Geburt unter Druck gesetzt gefühlt, oder wäre das für Euch in Ordnung gewesen? Das wird wohl keine empirische Studie werden, aber ich möchte eine Blogparade starten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob viele Mütter das so empfinden, dass das Baby den Zeitpunkt bestimmte und das ggf. mehr als drei Tage waren ohne irgendwelche Auffälligkeiten?

Ich verlinke natürlich alle Beiträge auch hier.

Update: es gibt inzwischen eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands  hier.  Es soll demnach “nur” ein verpflichtendes Fachkonsil beim Gynäkologen geben bei vET +3, die Entscheidung träfe auch bei Befund nach wie vor die Frau. Allerdings ist es noch unklar, inwieweit dies Regressansprüche der Kasse an die Hebamme nach sich ziehen kann. Dies brächte also die Hebammen wiederum in eine schwierige Position. Inwieweit das also als kleine “Entwarnung” betrachtet werden kann, bleibt aus meiner Sicht abzuwarten.

Meine liebe Kollegin Tabea Laue von mama-baby-Vision hat einiges zusammengefasst zum Nachvollziehen und Nachlesen der ganzen Entwicklung: Hebammen und außerdem insgesamt zu möglichen Geburtsortsettings.

Die Brigitte Mom berichtet nach Gespräch mit Journalistin Nora Imlau, die auch selbst auf ihrer Facebookseite (per 2.,3.10.15) die Antworten auf die dem GKV gestellten Fragen veröffentlich.

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16 Kommentare

  1. Veröffentlicht von Dorothea am 26. September 2015 um 21:24

    Als ich das heute von “meiner” Hebamme gehört habe, musste ich auch erstmal Luft, in Form von Worten, rauslassen. Das kann man hier lesen http://familiequast.de/blog/?p=1880
    Ich finde diese 3-Tage-Regel unmöglich. Mein erstes Kind kam 7 Tage nach “Termin” und alles war super. Eine Freundin bekam ihres 15, eine andere 19 Tage danach. Alle zu Hause.

  2. Veröffentlicht von Sebastian am 26. September 2015 um 21:29

    Die Mädels waren zwei Tage zu früh, unser Jüngster etwa eine Woche zu früh. Natürlich ist der vET nicht immer richtig, aber er ist ein Anhaltspunkt. Drei Tage sind nicht gerade viel, aber jeder weitere steigert sich das Risiko für beide.
    Eigentlich ist diese Entscheidung sogar positiv für die Hebammen. Sie tragen in Zukunft ein wesentlich geringeres Risiko und das sollte sich hoffentlich auch auf die allgegenwärtigen problematischen Versicherungsprämien positiv auswirken.

    • Veröffentlicht von Julia Unangespießt am 30. September 2015 um 21:56

      Leider ist das weder medizinisch noch statistisch belegbar. Und rein wirtschaftlich ist es ein weiterer Sargnagel für die Hebammen.

      • Veröffentlicht von Sebastian am 1. Oktober 2015 um 06:49

        Verstehe ich nicht: Es gibt tendentiell eher weniger als mehr Hebammen und die vorhandenen sind extrem ausgelastet. Auch in der Klinik wird die Geburt von Hebammen betreut, nicht (alleine) von Ärzten. Zugleich sinkt das statistische Risiko – zumindest auf dem Papier – für Geburten im Rahmen der Hebammenhaftpflicht und daran ist schließlich die Versicherungsprämie gekoppelt. Im Krankenhaus ist i.d.R. die Einrichtung versichert und nicht die einzelne Hebamme.

        • Veröffentlicht von Lena am 1. Oktober 2015 um 12:07

          Hallo Sebastian,
          das Krankenhaus-Hebammen nicht betroffen sind, ist leider ein Irrtum, wie man z.B. hier nachlesen kann: angestellte und Beleghebammen im Krankenhaus – Versicherung
          Dass es immer weniger Hebammen werden, die in der Geburtshilfe tätig sind, liegt doch eben an der Situation bzgl. Versicherungsprämie etc.
          Ich kann mich noch an vergleichsweise “goldene Zeiten” erinnern, 2009-2011 ungefähr, als auf einmal Geburtshausgeburten von den Kassen getragen wurden, was vorher nicht der Fall war. Da gab es ein vergleichsweise großes außerklinisches Angebot trotz des meines Wissens schon damals hängenden Damoklesschwerts der Versicherung. Selbst in den Kliniken gab es im Vergleich zu heute einigermaßen viele hebammengeleitete Kreißsäle. (Denn nein, die Anwesenheit einer Hebamme bei der Geburt im KH kann man bei heutigen Maßstäben da fürchte ich nicht wirklich als Vergleich zurande ziehen. Ansonsten verstehe ich Deine Argumentation nicht ganz – meist ist es doch eher so, dass eine entsprechend große Community (und Lobby..) Risiken eher schultern kann als eine kleine. Ansonsten ist es natürlich so – wenn es keine oder so gut wie keine Hebammen mehr gibt, die geburtshilflich (oder irgendwann überhaupt) tätig sind, geht deren Risiko aus ihre quasi nicht mehr vorhandenen Tätigkeit gegen Null, das ist klar…

  3. Veröffentlicht von Heike am 26. September 2015 um 23:45

    Ich finde es mehr als nur traurig, wie weit einem mit dieser Regelung in die persönlichen Rechte eingegriffen wird. Nach der Krankenhausgeburt meiner ersten Tochter stand für mich recht schnell fest, dass das nächste Kind unter anderen – stressfreien – Bedingungen ins Leben starten soll. Unsere zweite Tochter kam während einer wunderschönen, mehr als angenehmen Geburt auf unserem Sofa im Wohnzimmer zur Welt – eine Erfahrung, für die wir mehr als dankbar sind. Dieses Recht – die freie Wahl des Geburtsortes – halte ich für ein unantastbares Grundrecht und lese in derartigen Beschlüssen leider wieder einmal heraus, welche Werte von oberster Stelle unserer Gesellschaft vertreten werden. Die verfolgten Interessen sind dabei mehr als deutlich zu erkennen.
    Ich fordere eine freie Wahl des Geburtsortes, damit solche wunderschönen Geburtserlebnisse, wie wir haben dürften, nicht bald der Vergangenheit angehören!

  4. Veröffentlicht von Susanne am 27. September 2015 um 03:21

    1. Kind EGT+4
    2. Kind EGT+10 (Einleitung)
    3. Kind EGT+8

    Bei allen Schwangerschaften war der Zeitpunkt des Eisprungs eindeutig bekannt.

  5. Veröffentlicht von Stephie am 27. September 2015 um 08:30

    Bei zwei Kindern, bei denen ich den Tag des Eisprungs GENAU kannte, kam mein eines Kind an ET+11, und mein anderes an ET+3. Ich selbst kam an ET+10, meine Schwestern bei ET+9 und ET+11, meine Nichten und Neffen allesamt (!!!!) an ET+13.
    Aber das ist bei uns total pathologisch, in der Familie 😀 *ironie off*

    • Veröffentlicht von Lena am 27. September 2015 um 23:25

      Das wird es sein, Stephie *g* Alles pathologisch *g*

  6. Veröffentlicht von Lareine am 30. September 2015 um 10:07

    Hallo Lena,

    schön, dass Du zu diesem Thema schreibst!

    Ich teile Dir gerne mit, wie es bei mir aussah:

    Mein Zyklus war immer wie ein Uhrwerk.
    Ich hatte eine Geburtshausgeburt, eine Hausgeburt und zwei Klinikgeburten (in dieser Reihenfolge)
    Nun zu den Daten:

    1. Kind: ET+14 (Geburtshaus, so gerade noch. Am folgenden Tag hätte ich ins Krankenhaus gemusst, doch die Wehen setzten zum Glück noch vor Mitternacht ein.)
    2. Kind: ET+0 (Hausgeburt)
    3. Kind ET+7 (eingeleitete Geburt, Klinik)
    4. Kind: ET+1 (Klinik)

    Ja, die Hausgeburt war die schönste und entspannteste. Ich war in meinem Nest, konnte danach relaxen und hatte alles, das ich brauchte, in meiner Nähe.

    Liebe Grüße

    Lareine
    (vom Familienblog Essential Unfairness)

  7. Veröffentlicht von Blogparade: Wurde dein Kind am VET geboren? | unangespießt am 30. September 2015 um 21:52

    […] https://familienleicht.de/blogparade-wurde-dein-kind-am-vet-geboren-zum-aktuellen-schiedspruch-der-au… wurde zur Blogpatade aufgerufen anlässlich der neuen Regelung, die außerklinische Geburten ab […]

  8. Veröffentlicht von Julia Unangespießt am 30. September 2015 um 22:06

    Hier die Geschichte meiner kleinen Lady, die so gar nichts von Zeitdruck hielt: https://unangespiesst.wordpress.com/2015/09/30/blogparade-wurde-dein-kind-am-vet-geboren/

    • Veröffentlicht von Lena am 1. Oktober 2015 um 00:57

      Oh, na da habt Ihr ja auch was durch 🙁 Ja, richtig, Erkältung – das gab es hier auch, ein paar Tage vor Geburt des Kleinsten. Und kurz vor dem KS bei der Großen – da hat es aber leider niemanden interessiert 🙁 Und für mich war es damals dann auch mehr so, dass ich da eben wohl durch muss…
      Inzwischen weiß ich, dass sich kein Baby auf den Weg macht, wenn es Mama in irgendeiner Art und Weise nicht gut geht oder einer von beiden noch nicht bereit ist zur Geburt.
      Ja, eine Krankschreibung für die Einleitung funktioniert wohl nicht, so irre wie das ist.

  9. Veröffentlicht von Sabrina am 1. Oktober 2015 um 23:25

    Ich habe unterwegs im Zug den Aufruf zur Blogparade gelesen und einen eigentlich geplanten Reisebeitrag erstmal zurückgestellt. Es kann nicht sein, dass das verkrampfte Festhalten an Berechnungen rund um so eine vage Geschichte wie den errechneten Termin Mutter und Kind an einer selbstbestimmten und harmonischen Geburt hindert.
    http://lets-find-tiggy.com/2015/09/26/sie-haben-den-errechneten-geburtstermin-ueberschritten/

    • Veröffentlicht von Lena am 4. Oktober 2015 um 03:03

      Liebe Sabrina, ich danke Dir für Deinen tollen Beitrag !
      Lieben Gruß
      Lena

  10. Veröffentlicht von Ju am 21. Mai 2016 um 19:33

    Hallo!
    Mein erstes Kind kam ET+2
    Mein zweites Kind ebenfalls ET+2
    Beides waren Hausgeburten

    Beim Ersten hatte ich noch gar keine sorgen, da die neuen Regeln noch nicht waren.

    Jetzt beim Zweiten war ich ab SSW 39 total angespannt und besorgt. Ab errechnetem Termin frustriert und traurig, weil ich trotz gebärfreudigster Befunde keine Wehen hatte.

    Dieser Streß wegen eines standartisiert genormt berechnetem Datums war furchtbar!

    Ich bin überglücklich das mein Kind dann doch Erbarmen mit mir hatte, und wir eine weitere tolle, entspannte und geborgene Hausgeburt erleben durften.

    Ich habe jede Protest Aktion unterstützt, und wäre sofort bereit für weitere.

    Was glauben denn die entscheidenden Menschen wie fahrlässig und dumm Frauen sind das Sie eine Selbstbestimmung gewaltsam unterdrücken?

    Ju

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